Die Wahrheit über Beamte
Kein Betrag zur Altersversorgung?
Im Besoldungsreformgesetz des Jahres 1957 ist festgeschrieben, daß
die Grundgehälter des Beamten um sieben Prozent als Beitrag zur Versorgung gekürzt werden. Wenn die öffentlichen Dienstherren
diesen in die Milliarden gehenden Betrag nicht in den vergangen knapp 50 Jahren als Rücklage angesammelt hat, kann und
darf man dieses politisch zu verantwortende Fehlverhalten nicht den Beamten anlasten.
Keinen Sparbeitrag erbracht?
Keine andere Gruppe unserer Gesellschaft wurde in den vergangenen
Jahren derart einschneidend zur Kasse gebeten wie die Angehörigen des öffentlichen Dienstes und hier insbes. die Beamten und
beamtenrechtlichen Versorgungsempfänger.
Beamtenrecht zu unflexibel?
Gerade in den letzten Jahren hat sich das Beamtenrecht als beweglich
und anpassungsfähig erwiesen. Gleich, ob über Überstundenanordnungen (auch ohne zusätzliche Vergütung), vorübergehende - auch
längerfristige - Beschäftigung auf höherwertige Dienstposten, Umsetzung auf andere Arbeitsplätze oder sonstige Gestaltungen
des konkreten Arbeitsablaufes betroffen sind: Das Beamtenrecht hat sich stets als flexibler erwiesen.
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