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über_Beamte

Die Wahrheit über Beamte
 
Kein Betrag zur Altersversorgung?
Im Besoldungsreformgesetz des Jahres 1957 ist festgeschrieben, daß die Grundgehälter des Beamten um sieben Prozent als Beitrag zur Versorgung gekürzt werden. Wenn die öffentlichen Dienstherren diesen in die Milliarden gehenden Betrag nicht in den vergangen knapp 50 Jahren als Rücklage angesammelt hat, kann und darf man dieses politisch zu verantwortende Fehlverhalten nicht den Beamten anlasten.
 
Keinen Sparbeitrag erbracht?
Keine andere Gruppe unserer Gesellschaft wurde in den vergangenen Jahren derart einschneidend zur Kasse gebeten wie die Angehörigen des öffentlichen Dienstes und hier insbes. die Beamten und beamtenrechtlichen Versorgungsempfänger.
 
Beamtenrecht zu unflexibel?
Gerade in den letzten Jahren hat sich das Beamtenrecht als beweglich und anpassungsfähig erwiesen. Gleich, ob über Überstundenanordnungen (auch ohne zusätzliche Vergütung), vorübergehende - auch längerfristige - Beschäftigung auf höherwertige Dienstposten, Umsetzung auf andere Arbeitsplätze oder  sonstige Gestaltungen des konkreten Arbeitsablaufes betroffen sind: Das Beamtenrecht hat sich stets als flexibler erwiesen.
 
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Aus: "Beamtenprivilegien gehören in das Reich der Fabel" vom Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (2004), zu beziehen via http://brh.de/broschueren.htm

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